Gebäude

Die ambulant betreute WG bietet Wohnraum für 11 Mieterinnen und Mieter. Die Wohnflächen orientieren sich an den Empfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.

Im Erdgeschoss befinden sich neben dem Eingangsbereich vier Zimmer, ein Badezimmer mit Toilette, zwei weitere Toiletten (eine davon rollstuhlgerecht), die zentrale Wohnküche, sowie ein vorgelagertes gemeinsames Wohnzimmer.

Im ersten Obergeschoss befinden sich die weiteren Zimmer der Mieter/innen, ein Pflegebad, eine Toilette mit Dusche, ein Putzraum und der Hauswirtschaftsraum.

Jede/r Mieter/in verfügt über ein privates Zimmer, das nach eigenen Wünschen von den Mieter/innen, bzw. ihren Angehörigen oder gesetzlichen Vertreter/innen, mit eigenen Möbeln und Inventar ausgestattet werden kann. Die Zimmer sind zusätzlich mit einem Waschbecken ausgestattet.

Die Gemeinschaftsräume (Wohnküche und Wohnzimmer) werden vom Gremium der Selbstbestimmung seniorengerecht ausgestattet und bieten viel Raum für gemeinsames Kochen und andere gemeinsame Aktivitäten. Bei der Ausstattung steht der Aspekt der Wohnlichkeit im Vordergrund, wobei auch funktionelle Aspekte nicht außer Acht gelassen werden.

Die Sanitär- und Hauswirtschaftsräume sind leicht und direkt erreichbar. Die Ausstattungen der Bäder und Toiletten sind an die Bedürfnisse der Mieter/innen angepasst.

Im ersten Obergeschoss ist zudem ein ausreichend großer Hauswirtschaftsraum vorhanden (Waschküche mit Platz für zwei Waschmaschinen und zwei Trockner sowie Lagerfläche). Darüber hinaus befindet sich im ersten Obergeschoss ein mehrfach nutzbares Zimmer, das einerseits als Gästezimmer genutzt werden kann, andererseits als Ruheraum für die nächtlich anwesende Präsenzkraft zur Verfügung steht.

Einen Teil des rund 740 qm großen Garten- und Hofgrundstückes nimmt der ehemalige Biergarten mit Baumbestand ein. Hier besteht ein ideales Terrain für die Mieter/innen, um sich im sonnengeschützten Freien aufzuhalten. Um dem Sicherheitsbedürfnis und dem Schutz der Senioren/innen zu entsprechen, wird das Grundstück mit einem Zaun eingegrenzt.

Gremium der Selbstbestimmung

In der ambulant betreuten Wohngemeinschaft bleiben Sie als Angehörige/r bzw. als gesetzl. Vertretung in der Verantwortung. Das Gremium der Selbstbestimmung setzt sich aus den Mieter/innen bzw. den Angehörigen oder den gesetzlichen Vertretungen zusammen und übernimmt verschiedene Aufgabenbereiche und Entscheidungen des alltäglichen Lebens. Die Bereitschaft zur Teilnahme am Gremium der Selbstbestimmung ist Voraussetzung und unabdingbar für den Einzug einer Mieterin bzw. eines Mieters in die Wohngemeinschaft.

Leistungsspektrum und Dienstleistungsanbieter

Grundsätzlich gilt in der Wohngemeinschaft das Prinzip der Wahlfreiheit eines jeden Einzelnen, was die Inanspruchnahme von Pflegeleistungserbringern betrifft. Es besteht eine strikte Trennung von Mietvertrag, Betreuungsvertrag und Pflegevertrag. Das Hausrecht liegt bei den Mieter/innen bzw. ihren Angehörigen oder gesetzlichen Vertretungen. Der Aspekt des Wohnens im eigenen Haushalt steht im Vordergrund. Pflegerische Leistungen werden von einem ambulanten Pflegedienst erbracht, soweit diese nicht selbst (z.B. von Angehörigen) übernommen werden können. Die Betreuung und Alltagsbegleitung der Mieter/innen und die 24-Stunden-Präsenz wird vom Trägerverein übernommen. Die Organisation der hauswirtschaftlichen Leistungen, die das Gemeinschaftsleben und die Gemeinschaftsräume betreffen, kann vom Gremium der Selbstbestimmung gemeinsam festgelegt werden. Mit allen Mitgliedern der Wohngemeinschaft werden Einzelmietverträge abgeschlossen. Die Mietkosten setzten sich aus den Kosten für das Privatzimmer und anteilig für die Nutzung der Gemeinschaftsflächen zusammen.