In der ambulant betreuten Wohngemeinschaft bleiben Sie als Angehörige/r bzw. als gesetzl. Vertretung in der Verantwortung. Das Gremium der Selbstbestimmung setzt sich aus den Mieter/innen bzw. den Angehörigen oder den gesetzlichen Vertretungen zusammen und übernimmt verschiedene Aufgabenbereiche und Entscheidungen des alltäglichen Lebens. Die Bereitschaft zur Teilnahme am Gremium der Selbstbestimmung ist Voraussetzung und unabdingbar für den Einzug einer Mieterin bzw. eines Mieters in die Wohngemeinschaft.